Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Raphael Schildgen Coaching LLC
2880 W Oakland Park Blvd Ste 225 C
Oakland Park, FL 33311 

(nachfolgend „Mentor“ genannt) 

 

1. Leistungen des Mentors

1.1. Der Mentor bietet Mentoring-Gespräche zur Fortbildung in den Bereichen freies Reden, Verkauf und Bühnenpräsenz an.
1.2 Der Mentor erbringt seine Dienstleitung selbst. Kann die Erbringung der Leistung durch einen der Mentoren wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen, vom Mentor nicht zu vertretenden Umständen, nicht eingehalten werden, ist der Mentor unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, einen Ersatzmentor zu verpflichten. Es besteht seitens des Mentors aber keine Ersatzpflicht.
1.3 Sollte aus Gründen höherer Gewalt, Erkrankung des Mentors oder Gründen, die der Mentor nicht zu vertreten hat, das Mentoring nicht zum vereinbarten Termin am Veranstaltungsort stattfinden können, so wird innerhalb von spätestens 12 Monaten ein Ersatztermin nach Absprache zwischen den Vertragsparteien stattfinden. Die Buchungen behalten dafür ihre Gültigkeit. Falls der Mentor keinen Ersatztermin innerhalb von 12 Monaten anbieten sollte, wird das Honorar anteilig für die nicht stattgefundenen Veranstaltungen erstattet.
1.4. Der Mentor schuldet dem Mentee bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarungen nicht die Erbringung eines Werks.
1.5. Die verbindliche Teilnahmebestätigung wird erst nach vollständiger Honorar-Zahlung an den Mentee verschickt.
1.6. Die verbindliche Teilnahmebestätigung ist nicht auf Dritte übertragbar.
1.7. Werden einzelne Leistungen durch einen Mentee nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Mentor vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen.

 

 

2. Verschwiegenheitspflicht 

2.1. Der Mentor verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Mentees Stillschweigen zu bewahren.
2.2. Der Mentee verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse anderer Teilnehmer des Mentorings Stillschweigen zu bewahren. 

 

 

3. Haftung 

3.1. Der Mentor haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Mentor ausschließlich wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Mentor in demselben Umfang. 
3.2. Die Regelung des vorstehenden Absatzes (3.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit. 

 

 

4. Zustimmung zu Werbung 

Der Mentee erklärt sich einverstanden, vom Mentor via E-Mail, Mobilfunk und soziale Netzwerke über Neuigkeiten, wichtige Veranstaltungen und Projekte informiert zu werden. 

 

 

5. Verzug, Rücktritt 

5.1. Fristen für die Leistungserbringung durch den Mentor beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag beim Mentor eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten beim Mentor vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
5.2. Ist der Mentee mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält der Mentor sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
5.3. Ist der Mentee im Fall der Ratenzahlung mit mindestens einer fälligen Zahlung gegenüber dem Mentor in Verzug, ist der Mentor berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen.  

 

 

6. Textformerfordernis, Salvatorische Klausel, Rechtswahl und Gerichtsstand 

6.1. Änderungen und / oder Ergänzungen von Verträgen zwischen Mentor und Mentee bedürfen der Textform oder einer Vereinbarung per Videoaufzeichnung, ebenso wie die Änderung des Textformerfordernisses selbst.
6.2. Sollten einzelne Bestimmungen eines Mentoring-Vertrags unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen dann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
6.3. Für die Bedingungen und deren Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
6.4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus einem Mentoring-Vertrag ist Aachen in Deutschland.