
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Raphael Schildgen
Coaching LLC
2880 W Oakland Park Blvd Ste 225 C
Oakland Park, FL 33311
(nachfolgend „Mentor“
genannt)
1. Leistungen des Mentors
1.1. Der Mentor bietet für Coaches individuelle Beratungsleistungen zur persönlichen und geschäftlichen Entwicklung in den Bereichen Marketing, Verkauf und Geschäftsführung an.
1.2. Diese Leistungen
stellen keine Ausbildung oder Fernlehre dar. Diese Beratungsdienstleistungen
sind individuell auf den Kunden angepasst. Es gibt kein verbindliches
Curriculum (Pflichttermine), keine Abschlussprüfungen, keine Pflichthausaufgaben oder Zertifikate, sondern der Kunde kann
im eigenen Tempo und in beliebiger Reihenfolge an seinen Wunschthemen mit dem
Mentor arbeiten.
1.3. Kann die Erbringung
der Leistung durch einen der Mentoren wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall
oder sonstigen, vom Mentor nicht zu vertretenden Umständen, nicht eingehalten
werden, ist der Mentor unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt,
einen Ersatzmentor zu verpflichten. Es besteht Seitens des Mentors aber keine
Ersatzpflicht.
1.4. Sollte aus Gründen höherer Gewalt, Erkrankung des Mentors oder Gründen,
die der Mentor nicht zu vertreten hat, das Mentoring nicht zum vereinbarten
Termin am Veranstaltungsort stattfinden können, so wird innerhalb von
spätestens 12 Monaten ein Ersatztermin nach Absprache zwischen den
Vertragsparteien stattfinden. Die Buchungen behalten dafür ihre Gültigkeit.
Falls der Mentor keinen Ersatztermin innerhalb von 12 Monaten anbieten sollte,
wird das Honorar anteilig für die nicht stattgefundenen Veranstaltungen
erstattet.
1.5. Der Mentor schuldet dem Mentee bis auf anderslautende und explizit
schriftliche Vereinbarungen nicht die Erbringung eines Werks. Der Mentor schuldet
keinen bestimmten Erfolg oder Lernerfolg; die Zusammenarbeit dient der
individuellen Unterstützung und ersetzt keine Ausbildung.
1.6. Nach Zahlung erhält der Mentee eine Buchungsbestätigung. Eine
Teilnahmebestätigung oder ein Zertifikat im Sinne einer Ausbildung wird nicht
ausgestellt.
1.7. Die verbindliche Teilnahmebestätigung ist nicht auf Dritte übertragbar.
1.8. Werden einzelne Leistungen durch einen Mentee nicht in Anspruch genommen,
so behält sich der Mentor vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung
zu stellen.
1.9. Sollte der Kunde in der Zusammenarbeit Video-Material freigeschaltet bekommen, dann kann er diese im eigenen Tempo und nach eigenem Belieben anschauen. Video-Material gilt hier also explizit als freiwilliges Zusatzmaterial und es besteht keine Pflicht, dass der Kunde sich dieses Video-Material anschaut. Jedes Modul ist freiwillig.
2. Verschwiegenheitspflicht
2.1. Der Mentor
verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren
Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Mentees
Stillschweigen zu bewahren.
2.2. Der Mentee verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und
auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
anderer Teilnehmer des Mentorings Stillschweigen zu bewahren.
3. Haftung
3.1. Der Mentor haftet
in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für
leichte Fahrlässigkeit haftet der Mentor ausschließlich wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von
Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Mentor in demselben Umfang.
3.2. Die Regelung des vorstehenden Absatzes (3.1) erstreckt sich auf
Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und
den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem
Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder
Unmöglichkeit.
4. Zustimmung zu Werbung
Der Mentee erklärt sich
einverstanden, vom Mentor via E-Mail, Mobilfunk und Messenger über Neuigkeiten,
wichtige Veranstaltungen und Projekte informiert zu werden.
5. Verzug, Rücktritt
5.1. Fristen für die
Leistungserbringung durch den Mentor beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag
beim Mentor eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen
notwendigen Daten beim Mentor vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen
Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
5.2. Ist der Mentee mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält der Mentor sich
vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht
auszuführen.
5.3. Ist der Mentee im Fall der Ratenzahlung mit mindestens einer fälligen
Zahlung gegenüber dem Mentor in Verzug, ist der Mentor berechtigt, den Vertrag
außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen.
6. Textformerfordernis, Salvatorische
Klausel, Rechtswahl und Gerichtsstand
6.1. Änderungen und /
oder Ergänzungen von Verträgen zwischen Mentor und Mentee bedürfen der Textform
oder einer Vereinbarung per Videoaufzeichnung, ebenso wie die Änderung des
Textformerfordernisses selbst.
6.2. Sollten einzelne Bestimmungen eines Mentoring-Vertrags unwirksam sein oder
werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt.
Die Parteien werden die Bedingungen dann mit einer wirksamen Ersatzregelung
durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am
nächsten kommt.
6.3. Für die Bedingungen und deren Durchführung gilt ausschließlich deutsches
Recht.
6.4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus einem
Mentoring-Vertrag ist Aachen in Deutschland.